Dienstag, 8. Juli 2014

Pflichten des Maklers

Die Pflichten des Maklers resultieren aus den Vorschriften des öffentlichen Rechts (insbes. Zulassungsregelung in § 34 c der Gewerbeordnung (GewO), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG)), aber auch aus dem dem Zivilrecht,  sowie den Wettbewerbs- (z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisangabenverordnung (PrAngVO), sowie das Unterlassungsklagengesetz (UklaG)) und Standesregeln. Zu beachten sind auch die §§ 652 ff. BGB, aus denen sich zahlreiche Nebenpflichten für den Makler ergeben.

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