Dienstag, 8. Juli 2014
Pflichten des Maklers
Die Pflichten des Maklers resultieren aus den Vorschriften des öffentlichen Rechts (insbes. Zulassungsregelung in § 34 c der Gewerbeordnung (GewO), die Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) und das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG)), aber auch aus dem dem Zivilrecht, sowie den Wettbewerbs- (z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die
Preisangabenverordnung (PrAngVO), sowie das Unterlassungsklagengesetz
(UklaG)) und Standesregeln. Zu beachten sind auch die §§ 652 ff. BGB, aus denen sich zahlreiche Nebenpflichten für den Makler ergeben.
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